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BONI-STEUER Sondersteuer in Deutschland möglich
28.12.2009 15:44Die Sondersteuer nach britischem Vorbild ist auch in Deutschland möglich. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Allerdings müssen durch die Steuer einige Bedingungen erfüllt sein. So muss die Sondersteuer klar von anderen Abgaben getrennt werden und dies auch für Aussenstehende offensichtlich sein.
Zusätzlich muss der Lenkungszweck der Boni-Steuer erklärt werden. Sofern es charakterlich zu einer Doppelbesteuerung der Einkommen durch die Sondersteuer kommt, wäre ein Konflikt allerdings denkbar, da die Doppelbesteuerung in Deutschland keine gesetzgebende Basis hat.
Da die Bonifikationen der Bankmanager aber der Einkommenssteuer unterliegen, müsste die Regierung für diesen Umstand eine gesetzgeberische Lösung finden. In Großbritannien werden Banker-Boni ab 25.000 Pfund mit einer Sondersteuer in Höhe von fünfzig Prozent belegt.
Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel hatte diese Idee als "charmant" bezeichnet, wegen möglicher Konflikte mit dem Grundgesetz aber wieder verworfen. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten bezeichnenderweise durch die FDP. (dcrs/fm 28.12.2009 15:44)