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  • EVA HERMAN Klage gegen den NDR gescheitert

    02.04.2009 09:22

    Mit ihrer Klage gegen den Norddeutschen Rundfunk ist die ehemalige Sprecherin der Tagesschau vom zuständigen Landesarbeitsgericht gescheitert. Damit hat die Klage von Eva Herman auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg gehabt. Streitpunkt war die Frage, in welcher Form die 50-Jährige für den NDR tätig gewesen ist. Nach eigener Meinung sei Eva Herman als Arbeitnehmerin beschäftigt wurden und könne daher Ansprüche gegen den Norddeutschen Rundfunk geltend machen.

    Eine Haltung, der sich bereits das Arbeitsgericht in der ersten Instanz nicht anschließen konnte. Eva Herman habe eher den Status einer freien Mitarbeiterin erfüllt und könne sich nach Meinung der Richter daher auch nicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz berufen. Anlass für die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der 50-Jährigen und dem Sender waren deren Äußerungen zur NS-Familienpolitik.

    Eva Herman hatte das Naziregime diesbezüglich in einem positiven Licht erscheinen lassen. Gegen das Urteil ist eine Revision am Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen – die Anwälte der ehemaligen Nachrichtensprecherin wollen die Revision aber notfalls mittels Nichtzulassungsbeschwerde erzwingen. (dcrs/fm 02.04.2009 09:22)

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  • Zuletzt aktualisiert: 08.02.2012 14:50 Uhr
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