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FALL PECHSTEIN Anwälte reichen Revision bei Bundesgericht ein
09.03.2010 09:49Im Fall der wegen des Verdachts auf Doping gesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechstein geht das juristische Tauziehen in eine neue Runde. Die Anwälte der Sportlerin strengten kurz vor Ablauf der Frist die Revision beim Schweizer Bundesgericht ein.
Ziel des Ganzen ist eine neue Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof und das Aufheben der Sperre von zwei Jahren. Um beides zu erreichen, setzen Anwälte und Athletin ihre Hoffnungen unter anderem auf ein neues Messverfahren.
Zudem liegen dem Revisions-Antrag mehrere Gutachten bei, die eine natürliche Ursache für die erhöhten Blutwerte liefern sollen. Bei Claudia Pechstein hatte man während Dopinganalysen erhöhte Retikulozyten-Werte festgestellt und dies als indirekten Dopingbeweis angesehen.
Eine Tatsache, die seit 1. Dezember 2009 nicht mehr möglich ist, da Retikulozyten als alleiniger indirekter EPO-Nachweis nicht mehr zulässig sind. Claudia Pechstein selbst zeigte sich optimistisch und hofft auf ihre Rehabilitation. Mittlerweile ist sie aber nicht die einzige Eisschnellläuferin mit erhöhten Retikulozyten-Werten. (dcrs/fm 09.03.2010 09:49)