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FREENET-TÖCHTER Kein Zwang zur Vorratsdatenspeicherung
16.04.2009 18:01Auf den ersten Blick erscheint das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin wie ein Sieg für den Datenschutz der Verbraucher. Aufgrund eines Beschlusses, der bereits vom 16. Januar 2009 stammt, aber erst jetzt durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht wurde, können Tochterunternehmen des Konzerns Freenet nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden.
Aufgrund der Vorgaben aus Brüssel hatte die Bundesregierung Regelungen eingeführt, auf deren Grundlagen Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern müssen. Ursache der Klage sind aber nicht die verfassungsmäßigen Rechte des Verbrauchers – vielmehr ist den Unternehmen die Kostenverteilung ein Dorn im Auge. Zwar werden sie offiziell zur Speicherung der Daten verpflichtet, eine Entschädigung des Mehraufwandes bleibt aber aus.
Und genau an dieser Stelle hat die juristische Vertretung der Kläger angesetzt. Bis zur grundsätzlichen Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe entgehen die Tochterunternehmen von Freenet dank dem Verwaltungsgericht Berlin der Datenspeicherung – nicht nur ein Gewinn für die Unternehmen, sondern auch von Vorteil für deren Kunden. (dcrs/fm 16.04.2009 18:01)