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GEZ Auch Computerbesitzer müssen zahlen
26.03.2009 16:18Für viele Verbraucher ist die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ein Ärgernis. Fordert sie doch Monat für Monat zur Zahlung für eine Leistung auf, die von einem erheblichen Teil der Bundesbürger nur selten genutzt wird. Und seit die Länder auch Rechner mit Internetanschluss den Rundfunkgebühren unterwerfen, fließen den Sendeanstalten noch einmal deutliche Mehrbeträge zu.
Eine Tatsache, die gerade dann für Verwirrung und Missmut sorgt, wenn der Computer im Rahmen des Broterwerbs genutzt wird. Aber auch dann kommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht im die Rundfunkgebühren herum. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat jetzt entschieden, dass auch für beruflich genutzte Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren zu zahlen sind.
Gegen den Bescheid der GEZ hatte ein Anwalt geklagt, welcher in seinem Büro ein entsprechendes „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ bereitgehalten hat. Obwohl in der ersten Instanz die Richter dem Ersuchen des Juristen stattgegeben haben, war das Oberverwaltungsgericht anderer Meinung. Schließlich ist für die Pflicht zur Zahlung der Gebühren nicht die Nutzung, sondern allein das Bereithalten maßgebend. (dcrs/fm 26.03.2009 16:18)