-
HARTZ IV-URTEILE Gerichte urteilen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher
31.08.2010 14:03Sozialgerichte haben in gleich mehreren Prozessen erneut die Rechte von Arbeitslosengeld-II-Empfängern gestärkt und zugunsten der sozial Schwachen entschieden.
Wenn Empfänger von Arbeitslosengeld II aufgrund einer angebotenen befristeten Beschäftigung in eine teurere Wohnung umziehen, muss die betreuende Arbeitsgemeinschaft (Arge) die Unterkunftskosten grundsätzlich übernehmen. In einem weiteren Urteil entschied ein Gericht, dass die Arge das Arbeitslosengeld II nicht als Darlehen gewähren kann, weil der Bezieher in einigen Jahren Vermögen erwarten kann.
Angerechnet werden darf nur innerhalb von sechs Monaten verwertbares Vermögen in einem wirtschaftlich zumutbaren Rahmen. Der Kläger würde in elf Jahren mit Beginn des Rentenalters von seinem Bruder 55.000 Euro erhalten. Das Jobcenter argumentierte, dass Banken ihm bereits 30.000 Euro des in Aussicht stehenden Geld bereits jetzt auszahlen könnten.
Doch der Kläger hatte keine solche Bank gefunden. Auch die Abwrackprämie darf als zweckgebundene Einnahme nicht auf das Hartz IV angerechnet werden. Zunächst hatte die Behörde das Arbeitslosengeld II gekürzt. Klagen lohnt sich für Hartz-IV-Empfänger also in vielen Fällen. (dcrs/fm 31.08.2010 14:03)