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  • IRAN Nach weltweitem Protest kein Tod durch Steinigung

    12.07.2010 18:05

    Nach anhaltenden Protesten von Menschenrechtlern aus der ganzen Welt hat sich der Iran dazu entschieden, das Todesurteil einer 43-jährigen Frau nicht zu vollstrecken. Die Iranerin wurde wegen angeblichen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt.

    Unter Berufung auf Mohammed-Javad Laridschani, den Generalsekretär des iranischen Menschenrechtsrates, könnte das Urteil revidiert werden. Weltweit hatten sich auch Prominente und Regierungsmitglieder gegen eine Vollstreckung des gewaltsamen und grauenvollen Urteils ausgesprochen.

    Die Frau wurde vorher bereits von einem anderen Gericht zu fast 100 Peitschenhieben verurteilt. Die Kinder der Mutter bestreiten die Schuld der Verurteilten. Neben dem Iran wird die Steinigung noch in Afghanistan angewandt. Dabei werden Männer zur Hälfte und Frauen bis zum Nacken in ein Erdloch eingegraben.

    Anschließend werden sie von Freiwilligen mit Steinen beworfen. Wer sich selbst mit eigenen Kräften aus der Lage befreien kann, ist frei. Entsprechende Urteile werden trotz Anweisung der iranischen Justiz auf den Verzicht der Steinigung dennoch in einigen ländlichen Regionen gesprochen und angewandt. (dcrs/fm 12.07.2010 18:05)

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  • Zuletzt aktualisiert: 04.02.2012 18:50 Uhr
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