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  • JURISTISCHE KONSEQUENZEN Internationaler Gerichtshof erlässt Haftbefehl

    04.03.2009 15:24

    Für Omar Hassan al-Baschir hat der Völkermord in Darfur jetzt auch juristische Konsequenzen. Der Internationale Gerichtshof hat zum ersten Mal in seiner Geschichte jetzt gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt einen Haftbefehl erlassen und forder von der sudanesischen Regierung die Überstellung des gesuchten „Verbrechers“ an den Gerichtshof nach Den Haag. Mit diesem Vorgehen ist das internationale Strafgericht dem Antrag Luis Moreno-Ocampo gefolgt. Allerdings dürfte sich die Vollstreckung des Haftbefehls eher als schwierig erweisen.

    Sollte die Regierung im Sudan der Aufforderung zur Auslieferung al-Baschirs nicht nachkommen, geht die Angelegenheit zwar an die Adresse der Vereinten Nationen. Aber eine Lösung des Dilemmas ist für Den Haag damit immer noch nicht in Sicht. Schließlich handelt es sich bei diesem Vorgang lediglich um eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten. Angesichts dieser Tatsache wird gleichzeitig auch ein großer Fehler des Internationalen Gerichtshof offensichtlich – ihm fehlt jede Möglichkeit, ausgestellte Haftbefehle rund um den Globus zu vollstrecken – auch gegen den Widerstand einzelner Nationen. (dcrs/fm 04.03.2009 15:24)

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  • Zuletzt aktualisiert: 21.05.2012 11:40 Uhr
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