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KINDERPORNOGRAFIE Staatsanwalt bemängelt fehlende Konzepte
18.03.2010 10:57Der Kampf gegen Kinderpornografie rückte in den vergangenen Monaten verstärkt ins öffentliche Interesse. Hintergrund war die Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes sowie dessen Tragweite. Bürgerrechtler und Verbraucherschützer kritisierten das Gesetz als ersten Schritt zur Zensur des Internets.
Zumal sich die Sperren in Form von Stoppschildern leicht umgehen ließen. Peter Vogt, Oberstaatsanwalt aus Halle, hat jetzt eingeräumt, dass es derzeit kein geeignetes Konzept gebe, mit dem sich Kinderpornografie wirksam bekämpfen ließe. Dabei ging der Jurist auch auf die Auswirkungen des Urteils der Verfassungsrichter zur Vorratsdatenspeicherung ein.
Besonders die Verbreitung von Fotos über Mail oder Tauschbörsen ließe sich jetzt kaum noch überwachen. Vogt bezeichnete das Urteil in diesem Zusammenhang als Schaffung eines „rechtsfreien Raums“. Ein weiterer Punkt in den Ausführungen des Staatsanwalts zur Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion in Berlin beschäftigte sich mit gewerbsmäßig betriebenen Webseiten und deren Markt.
Dessen Volumen bezifferte Vogt auf Jahresumsätze zwischen drei und 20 Milliarden Euro. (dcrs/fm 18.03.2010 10:57)