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KINDERPORTALE Verbraucherschutz mahnt Webseiten ab
12.03.2010 15:41Eine Überprüfung von Kinder-Webseiten durch den Verbrauchschutz hat ergeben, dass viele unzulässige Werbung enthalten. Wie die Untersuchung ergab, können die Betreiber zum Teil die Inhalte nicht von der Werbung trennen. Häufig wird Werbung in den redaktionellen Inhalt eingebunden. Kinder können dies im Gegensatz zu Erwachsenen nicht voneinander trennen.
Auf den beanstandenden Webseiten haben die Verbraucherschützer bemängelt, dass als Spiele getarnte Werbung und Verlinkungen auf nicht altersgerechte Webseiten eingesetzt werden. Bei der stichprobenartigen Erfassung wurden elf Kinderportale entdeckt, die die Verbraucherschützer wegen "unlauterer Praktiken" abgemahnt haben.
Während sechs eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, wurde in zwei Fällen Klage eingereicht und drei der untersuchten Webseiten sind noch in einem "außergerichtlichen Verfahrensstadium".
Die Verbraucherschützer fordern generelle Werbefreiheit auf Kinderportalen, aber auch keine Popup-Werbung oder als Spiel getarnte Werbung. Auch soll der Betreiber die Verlinkungen auf Alterstauglichkeit prüfen. Die Werbewirtschaft sieht die Aufregung nüchtern und weist darauf hin, dass die Eltern zwischen den Kindern stehen und den Kauf finanzieren. (dcrs/fm 12.03.2010 15:41)