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  • KURIOSITÄT GEZ und Adam Ries

    11.03.2009 08:13

    Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zählt sicher zu den Bestandteilen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die sich keiner großen Beliebtheit erfreuen. Neben einem gewissen Durchsetzungsvermögen, was das Eintreiben offener Forderungen betrifft, sorgt die GEZ aber hin und wieder auch für Nachrichten der Kategorie „Kurioses“. So geschehen vor wenigen Tagen im sächsischen Annaberg-Buchholz, der Heimat des Rechenmeisters Adam Ries. Und genau dieser Herr Ries sollte nach Meinung der GEZ in Köln doch endlich seine zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräte anmelden.

    Dazu zählen bekanntlich auch Geräte des Partners in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Annegret Münch, die Leiterin des Adam Ries Museums, dürfte sich über den Brief aus Köln sicher gewundert haben, teilte der GEZ in einem Antwortschreiben aber mit, dass unter der angegebenen Adresse kein Herr Ries gemeldet sei bzw. bereits vor 450 Jahren aus dem Leben schied. Für die Sachbearbeiter allerdings kein Hindernis. In einem zweiten Brief wurde Adam Ries wiederholt aufgefordert, die notwendigen Angaben der GEZ zukommen zu lassen. (dcrs/fm 11.03.2009 08:13)

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    #1 - 11.03.2009 09:30 - Hubert
    Der Herr Sachbearbeiter sollte, sich mal mit einem Geschichtsbuch befassen. In einem solchenen Buch, stehen dann auch die Sterbedaten einiger Personen aus der früheren Zeit. Solche Mitarbeiter verschlechtern den schlechten Ruf der GEZ noch mehr.

    #2 - 05.04.2009 14:03 - bernd pütz
    meine mutter hat fünfzig jahrelang treu ihre gebühren gezahlt. jetzt ist sie einundneunzig jahre alt und bekommt wenig rente. eine gebürenbefreiung wurde im lezten jahr abgelehnt. nun hat sie ihre geräte bei der gez abgemeldet.sie möchte keinen fernseher mehr in betrieb nehmen, da sie nicht mehr gut hört und sieht. ein radio hat sie nie bessen. die abmeldung kann laut gez nicht anerkannt werden, da der getzgeber eine kündigung aus gesundheitlichen gründen nicht vorsieht. ich frage mich ob ich meine mutter zu erst töten muss um keine gebühren mehr zu bezhlen.

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  • Zuletzt aktualisiert: 07.02.2012 11:00 Uhr
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