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  • NAMENSSTREIT Koziol will Anspruchsgrundlage prüfen lassen

    24.08.2010 10:39

    In der vergangenen Woche hat sich das Unternehmen Koziol über kostenlose PR freuen dürfen. Die Presse berichtete über den Eierbecher „eiPott“ des Unternehmens. Der US-Computerkonzern Apple hatte gegen Koziol und den eiPott eine einstweilige Verfügung erwirken können.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht hab dem Versuch statt und sah eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Eierbecher eiPott und dem MP3-Player aus Cupertino, dem iPod. Mit dieser Entscheidung will sich Koziol aber nicht einfach geschlagen geben.

    Wie man über eine Sprecherin des Unternehmens der Öffentlichkeit mitteilen ließ, will man im Hauptsachverfahren die Anspruchsgrundlage der einstweiligen Verfügung klären lassen. Trotzdem hat Koziol den eiPott vorsorglich umgetauft.

    Der Eierbecher wird vorerst schlicht und einfach unter Pott vertrieben, dürfte aber trotzdem das Interesse der Verbraucher auf sich ziehen. Ein anderes Vorgehen wäre für Koziol auch teuer geworden. Ein Verstoß gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts hätte ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zur Folge gehabt. (dcrs/fm 24.08.2010 10:39)

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