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NIEDERLAGE Studiengebühren sind rechtmäßig
30.04.2009 08:41Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat sich in einem Grundsatzurteil für Studiengebühren entschieden. Damit haben die Gegner des Obulus für angehende Akademiker eine herbe Niederlage hinnehmen müssen. Kritiker wie Befürworter von Studiengebühren hatten das Urteil mit Spannung erwartet. Die Richter konnten den Argumenter der Gegner nicht folgen und sahen die Vereinbarkeit zwischen Bundes- und Landesrecht.
Angeführt wurde unter anderem der UN-Sozialpakt. Beschlossen 1966, mahnt das Regelwerk einen unentgeltlichen Zugang zur akademischen Bildung an. Die Klage wurde vom Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) der Universität Paderborn eingereicht. Neben Nordrhein-Westfalen verlangen fünf weitere Bundesländer Studiengebühren und rufen immer wieder die Kritiker der Beiträge auf den Plan.
Streitpunkte sind die finanzielle Belastung der Studenten wie auch die Verwendung der Studiengebühren durch die Länder und Hochschulen. Allerdings müssen die Länder im Gegenzug sicherstellen, dass mit den Gebühren keine sozialen Barrieren an den einzelnen Hochschulen aufgebaut werden. Eine Möglichkeit ist die Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung der Studiengebühren. (dcrs/fm 30.04.2009 08:41)