-
PINK FLOYD Alben dürfen nicht zerstückelt werden
12.03.2010 10:49Online-Vertriebsplattformen für Musik haben für den Verbraucher einen entscheidenden Vorteil – er muss nicht zwingend ein ganzes Album kaufen, sondern nur die Creme de la Creme. Allerdings ist diese Tatsache jetzt dem Musiklabel EMI zum Verhängnis geworden.
Denn die Alben der Pop-Gruppe Pink Floyd dürfen nicht mehr zerstückelt werden. Diese Entscheidung fällte der Londoner High Court. Die im Vertrag zwischen den Künstlern festgelegte „künstlerische Integrität“ der Werke gelte auch für den Vertrieb über das Internet.
Für die Auskopplung einzelner Songs aus den Alben und deren Pressen auf Tonträger muss eine Genehmigung der Band vorliegen. EMI trennte dagegen die Singles und den Online-Vertrieb. Und muss nun die Prozesskosten von rund 44.000 Euro tragen. Wie das Label mitteilte, soll der Verkauf von Einzelsongs über Online-Plattformen aber vorerst weitergehen.
Allerdings könnte es im Verlauf des weiteren Verfahrens damit unter Umständen schnell vorbei sein. Damit könnte eine besondere Situation entstehen, denn iTunes und Co müssten dann Pink-Floyd-Songs aus dem Angebot nehmen. (dcrs/fm 12.03.2010 10:49)