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  • RASTERFAHNDUNG Telekom soll Daten weitergegeben haben

    02.04.2009 16:21

    Die Deutsche Telekom wird ihr Image als Datenschwamm einfach nicht los. Laut aktuellen Medienberichten soll das Unternehmen in der Vergangenheit die Daten von Millionen Kunden an polizeiliche Ermittlungsbehörden weitergeleitet haben – ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Ganz im Gegenteil, mit der Aktion hat das Unternehmen bzw. die staatlichen Stellen anscheinend gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus Karlsruhe verstoßen, welches die Nutzung persönlicher Daten im Rahmen einer Rasterfahndung ohne konkretes Verdachtsmoment ausdrücklich verbietet.

    Das Urteil sieht den Griff der Ermittler zur Überprüfung unverdächtiger Personen nur dann vor, wenn gegen eine bestimmte Person/Personengruppe konkrete Verdachtsmomente bestehen. Im Fall der genutzten Telekomdaten hat genau diese Forderung der Karlsruher Richter gefehlt bzw. wurde einfach außer Acht gelassen. Zwar verweist die Deutsche Telekom auf ein Auskunftsersuchen der Ermittlungsbehörden – allerdings muss sich aber auch das Unternehmen unangenehmen Fragen stellen, da die Herausgabe der Daten erst nach einer eingehenden juristischen Prüfung des Ersuchens vorgenommen werden darf. (dcrs/fm 02.04.2009 16:21)

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    #1 - 14.12.2010 06:53 - ztzddx
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