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  • RECHTEVERWERTUNG GEMA Gericht weist einstweilige Verfügung zurück

    30.08.2010 16:25

    Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA gegen das Online-Videoportal YouTube abgelehnt. Die Google-Tochter sollte insgesamt 75 Musikstücke komplett löschen.

    Allerdings hatte das Gericht keine Dringlichkeit in dem Antrag gesehen und die GEMA auf das Hauptverfahren verwiesen. Darin soll der Streit dann endgültig geklärt werden. Die GEMA will Google dazu zwingen, für jedes abgerufene Musikstück eine Gebühr zu zahlen.

    Die Gesellschaft sieht darin die kommerzielle Verwertung und verlangt dementsprechend ein Entgelt für das Betrachten der Videos oder verlangt das Entfernen der Clips. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hat zunächst eine Niederlage einstecken müssen.

    Ob es dann in der Hauptverhandlung für YouTube immer noch so gut aussieht und die Löschung einiger Musikvideos vom Tisch ist, bleibt abzuwarten. Doch das Gericht erklärte bereits, dass „viel für einen diesbezüglich bestehenden Anspruch seitens der GEMA spräche“. Ein Vertrag zwischen YouTube und der GEMA über die Zahlung von Gebühren war 2009 ausgelaufen, Verhandlungen über eine Verlängerung hatten bislang kein Ergebnis gebracht. (dcrs/fm 30.08.2010 16:25)

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