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  • RETTUNG VON HRE SCHWIERIG Enteignet der Staat alle HRE-Aktionäre?

    27.01.2009 20:35

    Etliche Maßnahmen zur Rettung der Hypo Real Estate scheiterten bereits. Mit unfassbar viel Geld wurde schon versucht, die durch die Finanzkrise hoch verschuldete Bank vor dem endgültigen Bankrott zu retten. Bislang zeigte jedoch keine Maßnahme nennenswerten Erfolg. Nun hat der Staat eine neue Idee, den angeschlagenen Immobilienfinanzierer zu retten: Sämtliche Anleger, die in Besitz von HRE-Aktien sind, sollen enteignet werden. Alle Aktionäre würden somit ihre Aktien der Hypo Real Estate verlieren. Durch diese Enteignung sieht der Staat eine neue, wahrscheinlich letzte Chance, die HRE vor einer Insolvenz zu bewahren. Das Institut würde dann bei diesem Lösungsweg in Zukunft staatlich betrieben werden.

    Der Nachrichtenagentur Reuters wurde am Dienstag aus Insiderkreisen mitgeteilt, dass der Staat durch die Enteignung die Mehrheit an dem Immobilienfinanzierer anstrebt. Eine vollkommene Sanierung wäre notwendig, um das Unternehmen zu retten. Schon seit Wochen versucht der Staat, in die Hypo Real Estate einzusteigen. Das von der HRE erst kürzlich für etwa fünf Milliarden Euro erworbene, ebenfalls hoch verschuldete Tochterunternehmen Depfa, soll durch den staatlichen Einstieg von der HRE abgespalten werden. Aufgrund zuvor festgelegter Gesetzgebung ist es dem Staat allerdings ohne vorherige Zustimmung der Altaktionäre nicht gestattet, sich mit mehr als 33% an einem Unternehmen zu beteiligen. Bis ein Termin für die Hauptversammlung gefunden ist, kann es jedoch noch einige Zeit dauern. Ebenso schwer wird es für den Staat sein, Altaktionäre von der Idee der Regierung zu überzeugen. Eine solche Prozedur erweist sich bei übermäßigem Aktienanteil in Streubesitz meist als kompliziert und langwierig. Der größte Investor bei der HRE ist der US-Finanzinvestor J.C. Flowers mit rund 25 %.

    Wie es in Koalitionskreisen heißt, arbeitet das Finanzministerium bereits an einem Enteignungsgesetz. Durch die Enteignung der Aktionäre würde es dem Staat ermöglicht werden, die benötigte Mehrheit an Wertpapieren zu bekommen. Wie es im Grundgesetz geschrieben steht, ist eine Enteignung allerdings nur dann gestattet, wenn es dem Wohle der Allgemeinheit dient. Vor allem die Union steht der Enteignung mit großer Skepsis gegenüber. Theoretisch könnte das benötigte Gesetz bereits im März dieses Jahres in Kraft treten. (dcrs/cf 27.01.2009 20:35)

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  • Zuletzt aktualisiert: 09.02.2012 06:00 Uhr
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