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  • SCHWEIZER BUNDESGERICHT Stefan Schumacher verzichtet auf weitere Schritte

    05.03.2010 13:52

    Stefan Schumacher, deutscher Radprofi und ertappter Doping-Sünder, verzichtet auf weitere juristische Schritte und will nicht mehr vors Schweizer Bundesgericht ziehen. Grund des Einlenkens ist die Tatsache, dass der Internationale Sportgerichtshof die Sperre des Radprofis um gut ein halbes Jahr verkürzt hat.

    Der CAS kann eine Dopingsperre auf den Zeitpunkt der Probenentnahme zurückdatieren, was im Fall Schumacher Ende August 2008 wäre. Ursprünglich wäre die Sperre bis Ende Januar 2011 gelaufen, da Stefan Schumacher erst am 19. Februar 2009 seitens der französischen Anti-Doping-Agentur AFLD für einen Zeitraum von zwei Jahren gesperrt wurde.

    Die Fahnder wiesen in den Proben des Profis das verbotene Mittel CERA nach. Schumacher gewann während der Tour de France zwei Zeitfahren und fuhr sogar in Gelb. Erfolge, die seitdem in einem vollkommen anderen Licht erscheinen. Trotzdem will der Profi nach dem Ende der Sperre im August dieses Jahres wieder in den Radsport zurückkehren. (dcrs/fm 05.03.2010 13:52)

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  • Zuletzt aktualisiert: 29.07.2010 18:30 Uhr
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