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  • SCHWERES VERGEHEN Polanski gilt weiter als Straftäter

    19.02.2009 09:18

    Manche Straftat verjährt nie – diese Tatsache gilt nicht nur für Ottonormal-Verbraucher. Auch vor der Prominenz machen die Folgen manch einer „Jugendsünde“ nicht halt. Und mitunter verfolgen Straftaten den Übeltäter ein Leben lang. Diese Erfahrung macht dieser Tage der Starregisseur und Oscar-Preisträger Roman Polanski. Erst vor wenigen Tagen wurden das Ersuchen des Filmstars, sein Vergewaltigungsverfahren für geschlossen zu erklären, in Los Angeles durch Richter Peter Espinoza vom Superior Court abgelehnt.

    Damit muss Roman Polanski auch weiterhin damit rechnen, bei einer Reise in die USA als Straftäter verhaftet zu werden. Den Stein ins Rollen hat ein Fehltritt aus dem Jahr 1977 gebracht. Im Haus von Jack Nicholson soll sich Roman Polanski einer 13-jährigen genähert und unter Alkohol- wie auch Drogeneinfluss missbraucht haben. Zwar hat der Starregisseur die Tat bereits damals eingestanden, sich aber dem Zugriff der US-Justiz durch eine Flucht ins Ausland entzogen. Seitdem gilt Roman Polanski als Straftäter und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. (dcrs/fm 19.02.2009 09:18)

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