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  • SPICKMICH-KLAGE Realschullehrerin klagt wegen schlechter Benotung

    26.08.2010 16:10

    Eine Realschul-Lehrerin vom Niederrhein fühlte sich aufgrund einer schlechten Bewertung auf der Website „spickmich“ in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte. Die Schüler benoteten die Pädagogin mit einer Gesamtnote von 4,2.

    Marietta Spahn, die Vorsitzende Richterin am Düsseldorfer Oberlandesgericht, erklärt aber: „Wir werden die Berufung zurückweisen.“ Zugleich war die Richterin verwundert über die neuerliche Klage gegen „spickmich“: „Wir haben nicht verstanden, warum ein zweites Verfahren angeleiert worden ist. Beim Bundesverfassungsgericht ist die Sache ohnehin. Was soll das letztendlich?“

    Die betroffene Lehrerin hingegen will das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht bringen. Unterstützt wird sie im Verfahren dabei von der Lehrergewerkschaft GEW. Allerdings scheiterte sie bereits am Duisburger Landgericht mit dem Verlangen gespeicherte Daten löschen zu lassen.

    Die Vorinstanz entschied, dass eine Bewertung, selbst eine anonymisierte, der beruflichen Leistung zur freien Meinungsäußerung gehöre. (Az.: VI ZR 196/08 – Urteil vom 23. Juni 2009) (dcrs/fm 26.08.2010 16:10)

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  • Zuletzt aktualisiert: 22.05.2012 11:00 Uhr
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