-
Ein Passus dürfte betroffene Steuerzahler in den vergangenen Wochen sicher verwirrt haben – die Pendlerpauschale wird zwar aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wieder ab dem ersten Kilometer ausgezahlt. Allerdings nur vorläufig – so steht es zumindest in den entsprechenden Steuerbescheiden. Schuld ist eine Anweisung des Finanzministers, bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes diesen Kommentar auf den Steuerbescheiden zu vermerken. Damit kann die Bundesregierung nach der gesetzlichen Neuregelung der Pendlerpauschale bereits ergangene Bescheide einfach wieder ändern.
ein Wunder, dass der SPD-Minister sich damit die Schelte der Parteien zugezogen hat. Aber auch aus Verkehrsverbänden kommt Kritik, die von einem unzumutbaren Zustand, Skandal und der öffentlichen Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe spricht. Peer Steinbrück zeigt sich davon allerdings wenig beeindruckt und wird die Anweisung an die Finanzämter sicher nicht zurücknehmen. Fazit: Wer die alter Pendlerpauschale jetzt wieder in den Händen hält, sollte sich das Geld lieber vorsorglich zurücklegen – am Ende landet es vielleicht doch wieder im großen Steuertopf. (dcrs/fm 06.02.2009 08:35)