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  • URTEIL BGH entscheidet über eBay-Missbrauch

    11.03.2009 18:18

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in Karlsruhe über einen Fall entschieden, der als Musterprozess für eine ganze Reihe anderer Verfahren dienen könnte. Hintergrund war eine Auseinandersetzung zwischen dem Beklagten, dessen Frau ohne sein Wissen eine Kette zur Auktion freigegeben hatte - unter Nennung des Markennamens Cartier. Letzterer sah darin einen Wettbewerbsverstoß und klagte Unterlassung. Eine Tatsache, die der Beklagte so nicht hinzunehmen bereit war.

    Was folgte war ein Weg durch die Instanzen. Während Landgericht und Oberlandesgericht sich hinter den Nutzer des Accounts stellten, entschied der BGH in eine vollkommen andere Richtung. Zwar kann dem Beklagten bezüglich der Markenrechtsverletzung keine Mittäterschaft vorgeworfen werden. Allerdings muss jeder Inhaber eines Nutzerkontos dafür sorgen, dass dieses auch vor Missbrauch geschützt wird. Und da entsprechende Vorkehrungen hier anscheinend unterlassen wurden, trifft den Beklagten eine Haftung im Rahmen der Schutzverletzung und des Wettbewerbsverstoßes. Speziell Familien sollten also in Zukunft genau prüfen, was über einen Account bei eBay angeboten wird. (dcrs/fm 11.03.2009 18:18)

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  • Zuletzt aktualisiert: 08.02.2012 15:20 Uhr
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