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URTEIL Haftstrafe wegen Internetbetrug
08.08.2010 10:22Ein Mann muss aufgrund des Vorwurfs des Internetbetrugs für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Diese Strafe verhängte das Landgericht Bonn gegen den 39-Jährigen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Internethändler in mehr als 2.000 Fällen über das Internet seine Kunden betrogen hatte.
Dem Händler wurde vorgeworfen, Kunden via Vorkasse für Artikel zur Kasse gebeten zu haben. Die gekaufte Ware kam aber nie bei den Verbrauchern an. Im Lauf von nur drei Monaten wuchs die Schadenssumme durch das Betrugsmodell des 39-Jährigen auf 610.000 Euro an.
Nach den drei Monaten gingen die ersten Strafanzeigen bei der Polizei ein. Für den Verurteilten dürfte sich die Strafe aber noch erhöhen. Denn es wartet auf den 39-Jährigen noch ein Steuerstrafverfahren. Um in Suchmaschinen auf den vordersten Plätzen beim Preis zu landen, bot der 30-Jährige seine Artikel ohne Umsatzsteuer an.
Die Nachzahlungen haben mittlerweile einen einstelligen Millionenbetrag erreicht. Daher wartet auf den Internetbetrüger noch ein Verfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 7,7 Millionen Euro. (dcrs/fm 08.08.2010 10:22)