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  • URTEIL IM STEUERHINTERZIEHUNGSPROZESS Klaus Zumwinkel erhält Bewährungsstrafe

    26.01.2009 15:40

    Das Landgericht Bochum hat den ehemaligen Post-Chef und Steuersünder Klaus Zumwinkel zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Damit kann sich der Ex-Manager über ein relativ mildes Urteil freuen, obwohl sich die Richter an dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft orientierten. Diese hatte die 24-monatige Bewährungsstrafe in Kombination mit einer Geldstrafe von einer Millione Euro gefordert, welcher Zumwinkel zusätzlich zahlen muss. Allerdings dürfte dieser Betrag im Verhältnis zum Gesamtvermögen des Ex-Managers sicher keine allzu großen Löcher reißen. Schließlich galt Klaus Zumwinkel bis zu seiner Verhaftung als tadellose Führungskraft und war außerdem in mehreren Aufsichtsräten vertreten.

    Grund für das verhältnismäßig milde Urteil war zum einen die Tatsache, dass sich Zumwinkel in vollem Umfang geständig zeigte und zudem auch Fehler der Justiz. Aufgrund um nur wenige Stunden zu spät eingereichter Anträge mussten einige der Anklagepunkte fallen gelassen werden, weshalb die Steuerhinterziehung sich lediglich auf einen knappen Millionenbetrag belief. Sehr zum Glück für den ehemaligen Post-Chef. Wären die vollen 1,2 Millionen angesetzt wurden, hätte Klaus Zumwinkel eine Gefängnisstrafe gedroht. (dcrs/fm 26.01.2009 15:40)

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    #1 - 16.11.2010 22:35 - grzeenilfm
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