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  • URTEIL Karlsruhe kippt Arbeitszimmer-Regelung

    29.07.2010 11:28

    Am Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Beschluss veröffentlicht, der bei vielen Arbeitnehmer für Genugtuung sorgen wird. Die Bundesverfassungsrichter haben die Regelung, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden darf, wenn es den ausschließlichen Arbeitsmittelpunkt bildet, gekippt.

    Die Bestimmung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und ist in den Augen des Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvL 13/09) verfassungswidrig. Damit können Zehntausende auf Nachzahlungen vom Finanzamt hoffen.

    Den verfassungswidrigen Zustand muss der Gesetzgeber jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2007 beseitigen. Für den Fiskus war die bisherige Regelung günstig, da Renovierungs- und Ausstattungskosten für das Arbeitszimmer nur in engen Grenzen abzugsfähig waren. Das Urteil aus Karlsruhe dürfte für die Finanzämter daher sicher ein teurer Spaß werden.

    Denn etliche Steuerzahler können Nachzahlungen verlangen. Bedenken gegen die restriktive Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer gab es bereits seit einiger Zeit. Im vergangenen Jahr meldete der Bundesfinanzhof Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit an. (dcrs/fm 29.07.2010 11:28)

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  • Zuletzt aktualisiert: 04.09.2010 00:20 Uhr
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