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VGH FÄLLT URTEIL Studiengebühren sind verfassungskonform
17.02.2009 07:45Während die Länder angesichts des Urteils aufatmen werden, dürfte sich unter den Studenten ein Sturm der Entrüstung breitmachen. In seinem Urteil entschiede sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für die Campusmaut und unterstützt damit die Befürworter der Studiengebühren. Die Entscheidung vom Montag ist aber nicht das letzte Wort, denn die Richter des VGH ließen gleichzeitig die Revision in der nächsthöheren Instanz zu. Damit werden einer Fortsetzung des Verfahrens am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Tür und Tor geöffnet.
Vorerst bleiben die vier eingereichten Klagen bezüglich der Studiengebühren in Baden-Württemberg aber erfolglos. Mit dem Urteil der Richter ist zudem die Verfassungsmäßigkeit der seit 2007 erhobenen Studiengebühren nachgewiesen. Gleiches gilt für deren Sozialverträglichkeit. Spätestens hier scheiden sich die Geister – Kritiker der Studiengebühren weisen immer wieder daraufhin, welche finanzielle Belastung 500,- EUR pro Semester für einen Studenten bedeuten. Nicht umsonst gingen der Einführung von Studiengebühren in fast allen betroffenen Bundesländern Proteste angehender Akademiker voraus. (dcrs/fm 17.02.2009 07:45)#1 - 18.02.2009 15:27 - Josef Hruska
Studiengebühr ist gesetztwidrig (Zweckentfremdung), weil das Geld überhaupt nicht für die Unis benutzt wird.