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VORRATSDATENSPEICHERUNG EU-Richtlinie auf dem Prüfstand
17.03.2009 16:45Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung haben in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen und Debatten geführt. Während Juristen, Ermittlungsbehörden und Staatsschützer gern den kompletten Datenverkehr im Internet überwachen würden, sprechen sich Datenschützer gegen eine weitere Kontrolle der Nutzer und Speicherung derer Daten aus.
Mit der entsprechenden EU-Richtlinie schienen letztere Stimmen ungehört zu verstimmen. Allerdings erhalten Kritiker der Vorratsdatenspeicherung jetzt juristische Unterstützung. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Richtlinie für ungültig erklärt und an den Europäischen Gerichtshof zur weiteren Überprüfung verwiesen. Nach Meinung der Richter verstoßen die Regelungen gegen grundlegende Grundrechte und müssten vor diesem Hintergrund überarbeitet werden.
Dabei steht nicht nur die Speicherung der Verbindungsdaten – auch eine Protokollierung der IP-Adressen ohne die Einwilligung der Nutzer sei nach Meinung der Richter höchst bedenklich. Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts können Kritiker wie Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in den kommenden Monaten mit einiger Bewegung in diesem mehr als heiklen Themenbereich rechnen. (dcrs/fm 17.03.2009 16:45)