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VORSCHLAG ZUR ZENSUR Sperrung von Websites rechtlich fragwürdig
09.02.2009 09:26Das Internet hat in den vergangenen Jahren einen wahren Boom erlebt. Mit einer wachsenden Zahl der Websites steigen aber auch die Risiken, welche innerhalb der weltweiten und globalen Vernetzung lauern. Nicht immer geht es dabei nur um das Ausspähen von Rechnern. Oft genug werden auch die Inhalte einzelner Seiten zum Problem, etwa unter dem Gesichtspunkt der Kinderpornografie. Genau hier wagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen einen höchst fragwürdigen Vorstoß – zumindest unter dem verfassungsrechtlichen Blickpunkt.
Die CDU-Politikerin fordert die Sperrung von Websites mit kinderpornografischem Inhalt. An sich ist der Kampf gegen dieses Vergehen zwar gerechtfertigt. Mit ihrem Vorschlag rüttelt die Ministerin allerdings an den Grundfesten der deutschen Verfassung, speziell unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit. Zu diesem Urteil kommen Gutachten wie auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Statt nur auf den symbolischen Charakter einer solchen Maßnahme zu setzen, wäre die Bundesregierung gut beraten, das Telemediengesetz und weitere Regelwerke zu überarbeiten und an das neue Umfeld des Internet-Zeitalters anzupassen. (dcrs/fm 09.02.2009 09:26)