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WEB 2.0 Kündigung nach Besuch bei Facebook
28.04.2009 09:29Big Brother is watching You. Diesen Tipp sollten Angestellte besonders dann beherzigen, wenn sie sich während einer Krankschreibung in sozialen Netzwerken sehen lassen. Welche Konsequenzen ein solches Handeln hat, bekam eine Versicherungsangestellte bei unseren Schweizer Nachbarn zu spüren. Nach dem Besuch bei Facebook während einer Krankschreibung aufgrund Migräne verlor sie eine Woche später ihren Job.
Dieser Vorfall zeigt deutlich, welche Gefahren sich Arbeitnehmer durch zu offenherziges Verhalten im Internet aussetzen. Fotos in bierseliger Stimmung oder der letzte Partyschnappschuss - im Web 2.0 liest auch der Chef gern mit. Und auch mit negativen Äußerungen über seinen Arbeitgeber sollten sich Angestellte zurückhalten. Schnell landet unverblümte Kritik auf dem falschen Schreibtisch. Arbeitsrechtler sehen im Surfen während der Krankschreibung zwar in der Regel einen Grenzfall.
Sicher sollte sich aber niemand fühlen. Gerade Angestellten, die aufgrund ihres Berufes viel am Bildschirm sitzen und sich deshalb krankmelden, droht in diesem Fall natürlich Ärger. (dcrs/fm 28.04.2009 09:29)