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ZEITUNGSZEUGEN Gericht stellt sich hinter Verlag
26.03.2009 08:33Im Streit um die Nachdrucke von Tageszeitungen aus der NS-Zeit hat der britische Verleger Peter McGee einen ersten Erfolg über das Finanzministerium davongetragen. Das Landgericht entschied sich gegen die Meinung der Vertreter des Ministeriums, ein Abdruck von Zeitungen aus der NS-Zeit verstoße grundsätzlich gegen das Urheberrecht.
Generell gelte auch in diesem Fall nach Meinung der Richter die Tatsache, dass nach 70 Jahren ein bestehendes Urheberrecht an den strittigen Werken erlischt. Für die Zeit zwischen 1933 und 1939 fehle dem bayrischen Finanzministerium vor diesem Hintergrund eine Handhabe, um die Verbreitung der Nachdrucke zu verbieten. Damit dürfen die Werke von Adolf Hitler und Joseph Goebbels im Rahmen der Zeitungszeugen vorerst nachgedruckt werden.
Allerdings hat das Finanzministerium in Bayern bereits angekündigt, gegen den Urteilsspruch Rechtsmittel einlegen zu wollen. Vertreter des Finanzministeriums hatten in den vergangenen Monaten versucht, die Verbreitung nationalsozialistischer Hetzschriften über den Umweg des Urheberrechts zu verhindern, welches Bayern durch die Siegermächte zugesprochen wurde. (dcrs/fm 26.03.2009 08:33)